City Dentist bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum auf dem gesamten Gebiet der Zahnmedizin.
Zahnbehandlung bei City Dentist
Wir kümmern uns um Ihre Zahngesundheit

Jede zahnärztliche Leistung dient ihrer Zahngesundheit. Wir bei City-Dentist möchten, dass Sie die für Sie beste Leistung bekommen. Dies ist unser Anspruch.
Aus Erfahrung wissen wir, das Patienten nicht immer vollständig darüber informiert sind, welche Leistung ihre Versicherung beinhaltet und das es bezüglich der Abrechnung und Höhe von Kassen- und Privatleistungen Missverständnisse geben kann.
Wichtig für Sie sollte sein, die optimale Leistung zu bekommen und alle Möglichkeiten die zu Verfügung stehen im Blick zu haben. Zögern Sie also nicht und sprechen Sie uns an, wie wir das Beste für Sie und Ihre Zähne tun können.
Kassen- und Privatleistungen
BEMA und GOZ wir klären Sie auf und beraten Sie umfassend
Dieses kurz BEMA genannte Verzeichnis ist die Basis für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind die Behandlungen aufgelistet, deren Kosten die Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungspflicht ganz oder teilweise übernehmen. Zugleich ist der BEMA die Grundlage für das zahnärztliche Honorar. Er weist für jeden Behandlungsschritt eine bestimmte Punktezahl aus. Der Wert eines Punkte wird jedes Jahr neu festgelegt. Multipliziert man nun Punktwert und Punktezahl, steht das Honorar des Zahnarztes bzw. der Preis der Behandlung fest.
Allerdings sind die Ausgaben der Krankenkassen begrenzt. Überschreiten die Kosten, die die Ärzte und Zahnärzte den Krankenkassen für ihre Behandlungen in Rechnung stellen, diese Budgetgrenzen, werden die Honorare entsprechend gekürzt. Überhaupt berücksichtigt der BEMA nicht den individuellen Aufwand, den der Zahnarzt für die Behandlung eines Patienten treiben muss. Vielmehr ist er ein Abbild des Durchschnitts aus leichten und schweren Fällen, aus materialaufwendigen und geräteintensiven Diagnose- und Therapieverfahren.
Anders die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie berücksichtigt den Einsatz und den Aufwand, der individuell auf die Behandlung des Patienten ausgerichtet ist. Sie gilt für alle Leistungen, die mit dem Patienten privat vereinbart werden. Sie wird also für die Abrechnung mit Privatpatienten ebenso genutzt wie für den Fall, dass gesetzlich Krankenversicherte Leistungen in Anspruch nehmen, die ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Die GOZ enthält einen umfangreichen Leistungskatalog, zu dem neben Standardleistungen auch aufwendigere Diagnose- und Therapiemethoden gehören, die die gesetzliche Krankenversicherung aus Kostengründen nicht anbieten kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Patient und Zahnarzt.
Die private Gebührenordnung weist für jede Behandlung einen Basisbetrag zur Kalkulation des Honorars aus, den Einfachsatz. Er liegt deutlich unter den Sätzen des BEMA. Die GOZ ermöglicht aber dem Zahnarzt, den individuellen Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Dazu sind Steigerungsfaktoren angegeben, mit denen der Einfachsatz multipliziert wird. Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Für schwierige Behandlungen kann der Faktor bis zu 3,5 betragen, in Ausnahmefällen sogar darüber liegen. Der Steigerungsfaktor, der im Durchschnitt aller Privatbehandlungen angesetzt wird, hat sich über die Jahre kaum verändert.
Preisbeispiele BEMA / GOZ
Die Rechnung, die der Patient erhält, weist den Steigerungsfaktor aus. Dieser führt gelegentlich zu Missverständnissen. Mancher Patient glaubt, der GOZ-Steigerungsfaktor beziehe sich auf die Festpreise der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch diese Annahme ist falsch: Der Steigerungsfaktor bezieht sich immer auf den in der GOZ genannten Basispreis. Wer zum Beispiel eine private Zahnarztrechnung erhält, die den Steigerungsfaktor 2,3 ausweist, muss nicht etwa das 2,3-fache der Kosten für eine vergleichbare Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, sondern das 2,3-fache des betreffenden Basisbetrages der GOZ. Die Tabelle zeigt einige Beispiele zum Zahnarzthonorar bei Kassenleistung und Privatleistung:

Gut zu wissen
Sie haben Fragen rund um das Thema Kosten und Abrechnung?
Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die professionelle Zahnreinigung z.B. ist jedoch eine Privatleistung. Viele Krankenkassen bezahlen aber ihren Versicherten Zuschüsse zur professionellen Zahnreimigung. Die Angebote sind aber unterschiedlichlich und teilweise an Bedingungen geknüpft.
In Kürze das Wichtigste:
Seit 1. Juli 2019 beginnt für Kinder die gesetzliche Zahnvorsorge bereits ab dem 6. Lebensmonat. Damit haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr dann Anspruch auf sechs Früherkennungsuntersuchungen.
Seit Mai 2015 dokumentiert der Kinderarzt ab dem 6. Lebensmonat im gelben Kinderuntersuchungsheft einen Verweis zum Zahnarzt, von der U5 bis zu U9
Für Erwachsene ist die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten viele Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.
Weitere Informationen finden Sie hier und natürlich auch über ihre persönliche Krankenkasse:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-12913
Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?
Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung. Viele Krankenkassen bezahlen aber ihren Versicherten Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung. Die Angebote sind aber unterschiedlichlich und teilweise an Bedingungen geknüpft. Sprechen Sie uns an, wir helfen ihnen bei der Klärung.